Allgemeine Geschäftsbedingungen der Van der Valk Hotel Berlin Brandenburg GmbH
1. Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Ergänzend gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Hotels.
2. Geltungsbereich
2.01 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- Banketträumen, anderen Räumlichkeiten und Gegenständen sowie für sämtliche in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachfolgend auch umfassend: Hotelleistungen).
2.02 Die Unter- oder Weitervermietung sowie eine anderweitige Nutzung der Räumlichkeiten als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Soweit der Kunde keine Verbraucher ist, wird § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen.
a) Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
3. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
3.01. Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr erreicht haben.
3.02. Bei ausschließlicher Buchung eines Hotelzimmers oder einer sonstigen einzelnen Hotelleistung, (Einzelleistungsbuchung) kommt der Vertrag durch die Annahme des Buchungsantrages durch das Hotel zustande. Die Annahme kann formfrei, also insbesondere auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Eine auf einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nachfolgende Buchungsmitteilung des Hotels in Schrift- oder Textform bestätigt lediglich den Vertragsschluss. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
3.03. Bei der Buchung einer Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise (Pauschalreise) kommt der Vertrag durch die Zahlung der im Bestätigungsschreiben festgelegten Anzahlung durch den Kunden bzw. durch die Abgabe der Kreditkartennummer des Kunden zustande. Eventuelle Unstimmigkeiten sind dem Hotel spätestens 14 Tage nach Erhalt des Vertrages mitzuteilen. Bei kurzfristigen Buchungen bis 4 Wochen vor Anreise erfolgt die Bestätigung durch die Unterschrift des Kunden oder kompletten Anzahlung des Leistungsbetrages. Bei Gruppenbuchungen bzw. Tagungen und Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes durch den Kunden zustande.
3.04. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
4. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.01. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Sollten bestellte Zimmer und/oder Räumlichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel berechtigt und verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
4.02. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
4.03. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.04. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4.05. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn der Kunde spätestens 14 Tage vor Reisebeginn hiervon unterrichtet wurde. Das Hotel wird den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. Hiervon ist der Kunde in der vorgenannten Erklärung zur Preiserhöhung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.06. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
4.07. Mit Angabe einer E-Mail-Adresse erklärt sich der Kunde einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4.08. Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Hotelleistungen getroffen worden, ist eine Anzahlung (Deposit) in Höhe von 80% der zu erwartenden Rechnungssumme zu zahlen.
4.09. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.10. Im Falle der Erhebung einer Kurtaxe, Fremdenverkehrs- oder Kulturförderabgabe („Bettensteuer“) oder vergleichbare Abgaben, ist diese vom Gast separat gemäß den geltenden Bedingungen zu entrichten.
4.11. Alle Zahlungen sind in Euro fällig. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Ausgleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben.
4.12. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an das Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann das Hotel stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
4.13. Für Umbuchungen seitens des Kunden kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € berechnet werden.
4.14. Kommissionsansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen an das Hotel gestellt werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, entfallen jegliche Kommissionansprüche.
5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Reiserücktrittskostenversicherung)
5.01. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
5.02. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
5.03. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5.04. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
5.05. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5.06. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
5.07. Nicht Anreisen = No Shows ohne vorherige Stornierung werden mit 100% in Rechnung gestellt.
5.08. Die Stornierungsbedingungen gelten für den ursprünglich gebuchten Leistungsumfang.
5.09. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Hotel zustehende angemessene Entschädigung sei niedriger als gefordert.
5.10. Das Hotel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die vorgenannte Entschädigungspauschale entstanden sind.
5.11. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von dem Hotel zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleiben durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist dem Hotel mindestens 7 Tage vor Reisebeginn zu machen.
5.12. Will ein Kunde den Vertrag/Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels, der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er dem Hotel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Das gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn diese für die Abhilfe nötig ist.
5.13. Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche sofort, jedoch spätestens bis 30 Tage vor dem Anreise-/Veranstaltungstag abgeschlossen sein muss. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
5.14. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
5.15. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 5.4, 5.5 und 5.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5.16. Folgende kostenlose Stornierungsfristen sind derzeit für Zimmerbuchungen festgesetzt:
1 Zimmer bis 18.00 Uhr am Anreisetag
2-5 Zimmer bis 2 Tage vor Anreise
6-10 Zimmer bis 5 Tage vor Anreise
11-20 Zimmer bis 15 Tage vor Anreise
21-30 Zimmer bis 30 Tage vor Anreise
31-50 Zimmer bis 90 Tage vor Anreise
51-100 Zimmer bis 120 Tage vor Anreise
101-275 Zimmer bis 180 Tage vor Anreise
5.17. Folgende Stornierungsfristen gelten derzeit für Bankettveranstaltungen:
Die kostenfreie Stornierung der gesamten oder teilweisen Buchung ist möglich für:
- Gruppen bis 30 Personen - bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Gruppen bis 50 Personen - bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Gruppen bis 100 Personen - bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Gruppen ab 101 Personen - bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Für kurzfristigere Einzel- oder Komplettstornierungen werden die folgenden Gebühren in Rechnung gestellt:
25 % des Tagungswertes bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 % des Tagungswertes bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
75 % des Tagungswertes bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
100 % des Tagungswertes ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
Die Gruppengröße definiert sich anhand der gemeldeten Teilnehmerzahl zum Zeitpunkt der Festbuchung.
6. Rücktritt des Hotels
6.01. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.02. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.03. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Erfüllung des Vertrages am Veranstaltungsort Blankenfelde-Mahlow unmöglich machen; Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zweckes gebucht wurden oder das Hotel begründeten Anlass dazu hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
6.04. Wird bei einer Einzelleistungsbuchung eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Hotels blieben in diese Falle unberührt.
6.05. Das Hotel ist bei einer Einzelleistungsbuchung und hier im Fall außergewöhnlicher und unvermeidbarere Umstände berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Solche Umstände sind insbesondere bei höherer Gewalt (im Sinne von Krieg, Terror, Terrorwarnung, Sabotage, Naturkatastrophen), Maßnahmen des Arbeitskampfes, einer Pandemie oder unabwendbarer gesetzlicher/behördlicher Maßnahmen welche nicht durch Einzelverfügung gegenüber dem Hotel erlassen worden sein müssen, gegeben.
6.06. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist bei berechtigtem Rücktritt des Hotels ausgeschlossen.
7. Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe von Räumlichkeiten
7.01. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer/Räumlichkeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7.02. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr Hotel zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Bei späterer Abreise nach 11:00 Uhr bleibt es dem Hotel vorbehalten, zusätzliche Kosten geltend zu machen.
7.03. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.
7.04. Das Hotel verfügt ausschließlich über Nichtraucherzimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in diesen Gästezimmern zu rauchen. Das Hotel hat teilweise separate Standorte für das Rauchen eingerichtet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
7.05. Das Hotel verfügt auch über Zimmer, in denen Haustiere erlaubt sind. Eine Haustierpauschale wird pro Nacht/ pro Tier berechnet. Es ist verboten, Haustiere ohne vorherige Anmeldung im Hotel zu beherbergen. Sollte nach Abreise festgestellt werden, dass sich das benutzte Zimmer in einem Zustand befindet, der einen erheblichen Mehraufwand der Säuberung vorsieht, darf das Hotel dem Kunden diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.
7.06. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes oder ähnliches besteht nicht (Umbuchung). Bei Pauschalreisen gilt dies nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil das Hotel keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
7.07. Nimmt der Kunde bei einer Pauschalreise einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung das Hotel bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihm nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Das Hotel wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Parkplatznutzung
8.01. Der Kunde ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregel und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
8.02. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für gehandicapte Kunden reserviert sind. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Kunde kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
8.03. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Kunden bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.
8.04. Jedem Kunden wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
8.05. Es gelten folgende Sicherheits- und Ordnungsvorschriften:
- Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.
- Im Parkbereich sind nicht gestattet: das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen, das unnötige Laufenlassen von Motoren,
das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,
das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen, das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen, das Verteilen von Werbematerial.
8.06. Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.
8.07. Der Kunde hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
9. Haftung des Hotels
9.01. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit zu dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen
9.02. Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Hotels für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.03. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet eine angemessene Gebühr.
9.04. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hotels.
9.05. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9.06. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9.07. Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 1.000,00 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500,00 € einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.
9.08. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit durch das Hotel lediglich vermittelten Fremdleistungen entstanden sind. Weitere Voraussetzung für einen Haftungsausschluss ist, dass diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Anschrift des Vertragspartners, der die Fremdleistung erbringt, so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Das Hotel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten ursächlich waren.
9.09. Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter wird dadurch nicht begründet und besteht folglich nicht.
9.10. Das Hotel übernimmt lediglich für den Fall der Anfrage, jedoch freibleibend die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die Regulierungspflicht aus der gesetzlichen Kraftfahrtversicherung beschränkt. Für Verluste des Gepäcks und Verzögerungen des Transports wird eine Haftung vollumfänglich ausgeschlossen. Das Hotel behält sich jedoch auch ausdrücklich vor, Transportdienstleistungen wie Kofferservice, Shuttleservice usw. entgeltlich anzubieten
10. Geltendmachung von Ansprüchen/ Information über Verbraucherstreitbeteiligung
10.01. Ansprüche nach den §§ 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der Kunde gegenüber dem Hotel geltend zu machen.
10.02. Das Hotel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
11. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
11.01. Diese besonderen Geschäftsbedingungen zu Ziffer 10 gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen und modifizieren die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Sollten zu dieser Ziffer 9 keine modifizierten Regelungen bzgl. Veranstaltungen getroffen sein, gelten die Regelungen der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.
11.02. Dem Kunden obliegt es als Veranstalter alle für die Durchführung der Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse / Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Veranlassung und eigene Kosten zu beschaffen und im Übrigen anfallende Gebühren und Kosten (GEMA etc.) direkt gegenüber der anfordernden Stelle zu entrichten. Ihm obliegen weiter die Einhaltung der diesen Erlaubnissen / Genehmigungen folgenden Auflagen sowie die Beachtung aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung, dies gilt auch wenn dies bei der Durchführung der Veranstaltung Rechte Dritter, so z.B. Urheberrechte, berührt. Sollten dennoch Forderungen gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Kunde das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
11.03. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
11.04. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dieses hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, sofern durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels, aber auch die Interessen der gesamten van der Valk Hotel-Gruppe beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. Unternehmens, auch der weiteren Geschäftspartner und Gäste, zu gefährden droht. Bereits die ernsthafte Besorgnis begründet das Recht des Hotels zur Absage der Veranstaltung. Kunden stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu.
11.05. Nehmen weniger als die vom Kunden im Rahmen der Buchung angegebenen Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist der Kunde nicht berechtigt, den vereinbarten Veranstaltungspreis zu mindern. Ist die Teilnehmerzahl größer als die vereinbarte Anzahl der Teilnehmer, ist das Hotel berechtigt die Abrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl vorzunehmen.
11.06. Raumänderungen, insbesondere auch aufgrund einer abweichenden Anzahl von Teilnehmern, bleiben dem Hotel ausdrücklich vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung deren Interessen für den Kunden zumutbar ist.
11.07. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen. Er stellt das Hotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen bzw. der entsprechenden Geschäftsbesorgung frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
11.08. Ändern sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung zu stellen.
11.09. Der Kunde darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger ausdrücklich schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen und den Teilnehmern zur Verfügung stellen. In diesem Fall wird jedoch eine Servicegebühr berechnet.
11.10. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, sofern nichts anderes vereinbart, aufgrund von Einzelnachweisen eine Abrechnung vornehmen; es sei denn, dass die vereinbarte Vergütung bereits eine Zeitdauer für Mitternacht hinaus berücksichtigt.
11.11. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Kunde haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind. Es obliegt dem Kunden ggf. entsprechende Versicherungen abzuschließen und auf Verlangen des Hotels den Nachweis darüber vorzulegen. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
11.12. Zur Vorbeugung von Beschädigungen ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ausschließlich mit der schriftlichen Zustimmung des Hotels zulässig. Dieses Material ist nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
12. Schlussbestimmungen
12.01. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen dem Hotel und dem Kunden begründeten Vertrages und/oder der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile jeweils davon unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages und der Bedingungen insgesamt nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen gleichstehen oder möglichst nahekommen und dem von den Parteien mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen erfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst entsprechen. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke.
12.02. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.03. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Blankenfelde-Mahlow. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Blankenfelde-Mahlow.
12.04. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
12.05. Der Gebrauch bzw. die Nennung des Hotels und der angeschlossenen Betriebsteile, in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Geschäftspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
Fassung August 2020